Anschaffungsgeschäft

Anschaffungsgeschäft
Anschaffungsgeschäft n сде́лка на приобрете́ние (це́нных бума́г)

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Anschaffung — Anschaffung, jedes entgeltliche Rechtsgeschäft unter Lebenden, gerichtet auf den Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen oder Wertpapieren. Geschieht die A. zum Zwecke der Weiterveräußerung (gleichviel ob in Natur oder nach einer Bearbeitung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Händlergeschäft — Händlergeschäft,   entgeltlicher Vertrag, der auf den Erwerb des Eigentums an Wertpapieren gerichtet ist (Anschaffungsgeschäft). Alle Vertragspartner sind Händler (gewerbsmäßig Wertpapiergeschäfte betreibende Kaufleute, z. B. Kursmakler). * * *… …   Universal-Lexikon

  • Depotgesetz (DepotG) — Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren i.d.F. vom 11.1.1995 (BGB1 I 34) m.spät.Änd.; regelt die Wertpapierverwahrungs und Anschaffungsgeschäfte (⇡ Depotgeschäfte) der Banken und dient dem Schutz der Kunden durch Erhaltung des …   Lexikon der Economics

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